Datenschutz ist Bürgerrecht–Schon wieder Daten abgefasst
Jetzt Privatsphäreeinstellungen bei Facebook ändern!
"Wieder einmal bestätigt sich die Sorge, dass die laxen Datenschutzvoreinstellungen bei Facebook ausgenutzt werden“, schreibt Malte Spitz, Mitglied des Bundesvorstandes von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, in einem Statement zu der aktuell bekannt gewordenen Auslesung von Millionen NutzerInnen-Daten bei dem Sozialen Netzwerk.
Wikileaks (Twitter)–wikileaks: Washington Post's objective reporting on fine display again http://bit.ly/c8Spgc
Wikileaks (Twitter)–wikileaks: WikiLeaks and the Whitehouse (interview, ABC) http://bit.ly/abqV8G
Fefes Blog–Lacher des Tages: Das US-Militär versucht es bzgl ...
Ich komme gar nicht darüber hinweg, wie absurd das ist. Wir haben hier auf der einen Seite jemanden, dessen Beruf es ist, andere Menschen zu töten oder dafür zu sorgen, dass sie von seinen Untergebenen getötet werden. Auf der anderen Seite ist ein Mann, der eine Webseite betreibt.
Und jetzt wirft der erste dem zweiten vor, Blut an den Händen zu haben?!
Unglaublich.
Wir brauchen mal einen neuen Award. Das hat Otto Schily nicht verdient.
Fefes Blog–Der FSB darf jetzt Leute für 15 Tage einsperren, um ...
Fefes Blog–Das ehemalige Nachrichtenmagazin hat ein interessantes ...
Wikileaks (Twitter)–wikileaks: Gates, who killed thousands in Iraq, Afg and Iran-Contra says we might have 'blood on our hands'. http://cs.pn/azCUtn
Wikileaks (Twitter)–wikileaks: Inaccurate, craven US media. Read the comments carefully. http://politi.co/bCojGc
Wikileaks (Twitter)–wikileaks: WikiLeaks in the clear, legally http://bit.ly/dA3DB2 | Bloomberg
Wikileaks (Twitter)–wikileaks: Afghanistan IED animation map 2004-2010 (video) http://bit.ly/9T08r3
Fefes Blog–Die Amis gegen in Afghanistan pro Jahr 20 Milliarden ...
Fefes Blog–"GE to pay 23 million dollars after Iraq bribery charges". ...
Fefes Blog–Neue Theorie zum Tanker in der Straße von Hormus: ...
Update: Auch Frank hält das mit dem U-Boot für die wahrscheinlichste Variante, kann aber mit deutlich mehr Hintergrund-Details aufwarten als ich.
Wikileaks (Twitter)–wikileaks: Bill O'Reilly-Stratfor on the Afghan War Diary http://bit.ly/cnirR5
Wikileaks (Twitter)–wikileaks: WikiLeaks in Baghdad | Nation http://bit.ly/cGviIY
Fefes Blog–Schlagzeile des Tages: "Naked trampoline man avoids ...
Ein 55jähriger Mann hat nachts um 5 (FÜNF UHR NACHTS!!) in seinem Garten nackt auf seinem Trampolin gehüpft, und dabei in der einen Hand eine Zigarette und in der anderen sein Gemächt gehalten. Und anstatt den in Ruhe zu lassen oder ihm einen Orden umzuhängen hat ihn eine Nachbarin gesehen und angezeigt. Angezeigt!! Weil er in seinem eigenen Garten Spaß hatte! Meine Güte. Und die haben sich tatsächlich nicht entblödet, ihn zu fragen, warum er das gemacht hat.
Asked why he did it, Burden told officers: "Just for the thrill of it."No Shit, Sherlock!
Und weil das ja der Wahrheitsfindung dient, hat die BBC sein Foto ins Internet gestellt. Tolle Wurst!
Wikileaks (Twitter)–wikileaks: Britain to launch Afghan war inquiry http://bit.ly/cLvGEh
Fefes Blog–Kachelmann ist wieder auf freiem Fuß, und bei der ...
Odem–Was passierte auf der Loveparade warum? Wer hat die Schuld? (Updates)
Die großen Fragen zur Katastrophe bei der Loveparade in Duisburg sind:
- Wer trägt die Schuld, dass es so weit kommen konnte
- Warum ist es passiert
(siehe auch: Der Ablauf der Tragödie Loveparade)
Zu beiden Fragen wurde in den letzten Tagen viel spekuliert, geschrieben und gesagt. Im Folgenden habe ich ein paar Punkte zusammengefasst und vor allem ein bis jetzt noch wenig bekanntes Video gefunden, dass mit dem Absturz einer Person von der rosa Plakatwand einen eventuellen Auslöser zeigt.
Klar ist, dass sich die Schuldigen zu Punkt 1 – egal, wer es nun sein mag – herausreden werden: nein, das Gelände war nicht zu klein, nein, es war alles in Ordnung, nein, es gab kein vorhersehbares Chaos. Und: seht, da sind Leute die Wände runtergefallen, die tragen die Schuld!
Dank Internet, Youtube und Handy-Videokameras haben wir aber seit einiger Zeit erstmals die Situation, dass in großer Masse zeitgeschichtliche Dokumentationen von großen Veranstaltungen zur Verfügung stehen und somit demokratisiert werden. Vor 10 Jahren wären so schnell keine Details bekannt geworden, es gäbe nur wenige Beweise. Aber heute ist die breite Öffentlichkeit nicht mehr auf spärliche Informationen angewiesen, sondern kann sich bei Interesse weitgehend selbst ein Bild machen. Im Netz gibt es so viel Bildmaterial, dass sich die Situation im Nachhinein nicht mehr herunterspielen lässt. Per Twitter und Blogs werden Nachrichten schnell verbreitet, Radio und Fernsehen greifen es dann oft auf. Die Kehrseite der Medaille ist, dass auch viele unschöne Szenen vom Sterben, Wiederbelebungsversuchen und Toten zur Verfügung stehen. Die Gratwanderung, was man noch anschauen oder gar veröffentlichen soll und was nicht, ist dabei schwer.
Der Absturz am Plakat
Um die Ursachen zu finden habe ich mich dennoch bei Youtube und anderswo auf die Suche gemacht. Was ist da passiert, warum ist es so passiert? Dabei habe ich ein Video gefunden, das möglicherweise zwei der vielen ausschlaggebenden Auslöser der Katastrophe zeigt:
Am Anfang (laut Titel ist das Video von 17:03 Uhr) sieht man (im Bild meist auf der linken Seite), wie sich jemand in weißem T-Shirt und dunkler Hose an dem rosa Plakat entlang hangelt. Und in Sekunde 21 reißt die obere Halterung ab und er fällt in die Menschenmenge. Normalerweise würde ein Sturz aus der Höhe wohl eher keine Toten zu Folge haben (alle Opfer starben auch durch Brustquetschungen), aber hier war es so eng, das könnte dieses Knäuel aus Menschen verursacht oder verstärkt haben – und das wurde erst lange später aufgelöst, viel zu spät. Sie alle haben sich gegenseitig niedergetrampelt, konnten kaum herausgezogen werden. Update: nach den aktuellen Informationen wurden die meisten Toten wirklich an der Treppe wenige Schritte weiter gefunden, wahrscheinlich war das Menschenknäuel also nicht die Stelle, an der die meisten umgekommen sind.
Am Ende des Videos, bei Minute 1:00, sieht man, wie mehrere Leute versuchen, jemanden mit nacktem Oberkörper auf die Treppe hochzuziehen. Es klappt nicht, auch er fällt etwa einen Meter runter. Dabei haben sich an der Treppe schon lange dramatische Szenen abgespielt, Leute werden nach oben getragen, viele drängeln, der Druck der Massen muss unvorstellbar groß gewesen sein. In anderen Aufnahmen sieht man, wie Leute versuchen, über andere zu klettern, um die Treppe hochzukommen.
Und wahrscheinlich sind gleich mehrere Leute bei dem rosa Plakat heruntergefallen denn:
Dieses Video (Auflösung bis zu HD) zeigt bei 3:10, wie jemand im grünen T-Shirt an den Schildern hochklettert. Leider ist ein Schwenk dazwischen, bei 3:20 sieht man dann aber: das obere Schild ist umgeknickt, die Person ist nicht mehr sichtbar. Bei 3:26 steht der im grünen T-Shirt mitten in der Menschenmenge wieder auf. Bei 4:00 sieht man dann, dass er wieder hochklettert, er versucht es wieder. Will er zuschauen oder flüchten? Oder nur schnell aufs Gelände? Später im Video sieht man dann nur noch ein grünes T-Shirt an der Ecke der Plakatwand hängen. Ist er heruntergefallen und sein T-Shirt hängen geblieben? Oder ist er ganz hochgeklettert und hat es runtergeworfen? Auf jeden Fall ist zu dem Zeitpunkt noch die obere Halterung am Plakat vorhanden, die Situation findet also vor dem ersten Video statt. Damit ist auch klar, dass die Situation, in der an der Treppe die Massen stapeln und übereinander herlaufen, stattfindet bevor die Person aus dem ersten Video von der Plakatwand herunterfällt. Bei 5:37 kommt eine Überblende, da sieht man, wie sich jemand mit weißem Shirt und dunkler Hose an der oberen Halterung des Plakats festhält. Warum klettert er da herum, wenn kurz vorher jemand wahrscheinlich zwei mal herunter gefallen ist? Hat sich unten schon das Menschen-Knäuel gebildet und er will einfach weg? Oder ist er der Auslöser? Ist er derjenige, der im ersten Video runterfällt?
Einen Überblick über die Situation zum etwa gleichen Zeitraum kann man in diesem Video sehen. Da fällt auch auf, dass die Polizei beidseitig auf kleinen Aussichtstürmen Beamte mit Videokameras positioniert hat. Warum melden sie die aktuelle Situation nicht? Warum sehen sie nicht, dass dringend etwas getan werden muss, damit die Massen geordnet aufs Gelände können? Oder melden sie es, aber die Vorgesetzten nehmen es nicht ernst?
Update: dass dort oben ein Kameramann steht, der aber in die andere Richtung filmt. War er zur Kontrolle der Leute da oder zum Filmen als Dokumentation? Warum gab es keine Aussichtstürme von der Polizei, wie das auf anderen Veranstaltungen üblich ist? (Ich kenne das zum Beispiel vom Public Viewing in Stuttgart zur WM 2006 und EM 2008)
Mehrere umfangreiche Analysen zeigt in der Zwischenzeit übrigens Blog Dokumentation der Ereignisse zur Loveparade 2010 in Duisburg:
- Zeitablauf, Sperrungen und Durchlassungen – Zeitliche Anordnung der Ereignisse
- Abstürze vs. Erdrückungen: ein Widerspruch? Womöglich hängt beides zusammen – Zusammenhang der Absturz-Szene in die zeitliche Einordnung
Auf diesem Video sieht man auch deutlich die Wellenbewegungen, die durch die Menge gehen, immer wieder ausgelöst durch reinströmende Menschen aus dem Tunnel (der unter dem Filmer liegt). Auf der linken Seite des Weges zum Haupt-Gelände sieht man die Treppe, etwas davor (also in Richtung Kameraposition) ist das rosa Plakat. Es ist nicht ganz genau zu erkennen, aber es sieht so aus, als ob sich schon zu diesem Zeitpunkt ein Knäuel gebildet hat. Und dies ist noch bevor die Person im grünen T-Shirt herumklettert, denn gegen Ende sieht man jemanden das Kabel über dem Tunnel nach unten zu werfen; das gleiche sieht man im erwähnten HD-Video (dem 2. Video von oben) ab Minute 2:36. Aus dieser Perspektive sieht man, dass da noch das Schild dran ist, außerdem die Person ganz in weiß vor dem Plakat herumturnen.
Aus der Blickrichtung von oben sieht es so aus, als ob da schon das Knäuel oder ein Vorläufer bestehen könnte. Also vor den (bisher bekannten) Abstürzen. Und bei 1:27.5 sieht man in der Bildecke oben links jemanden über andere Menschen klettern, es sieht sehr rücksichtslos (oder panisch) aus. Helles T-Shirt, dunkle Hose …
Ende Update.
Demokratisierung und Vervielfachung der Berichterstattung
Auf jeden Fall werden die Verantwortlichen nun weiter die Ausreden der individuellen Schuld Einzelner verbreiten und sich herausreden. Waren doch nicht so viele Leute, war doch noch Platz. Was für ein Quatsch! Durch die Demokratisierung und Vervielfachung der Berichterstattung gibt es genug Material, um diejenigen Lügen zu strafen, die sich mit scheinheiligen Argumenten herausreden wollen. Denn das Material zeigt auch: das oben beschriebene waren nicht die einzigen gefährlichen Situationen. Wer sich die Filme anschaut und Augenzeugenberichte hört merkt: es war klar, dass das nicht glimpflich ausgehen kann. Überall drücken Menschen, sie versuchen über Container, Masten und abgesperrte Treppen da rauszukommen. Und die Ordner und Polizisten helfen ihnen rauf, weil sie sehen: da unten ist es zu eng. Wir müssen etwas tun. Die Leute sitzen in der Falle und an der Treppe spielen sich dramatische Szenen ab.
Eigentlich ist verwunderlich, dass nicht mehr passiert ist. Dass nicht jemand vom Mast heruntergefallen ist oder im Tunnel eine Massenpanik entstand. Die Zahl von mindestens 511 Verletzten – und zwar nicht alle durch die dramatischen Szenen um die Treppe herum – spricht für sich. Eine ähnliche Eskalation wie vor dem Plakat und an der Treppe hätte auch an anderen Stellen passieren können.
Der Veranstalter sagt …
Die Verantwortlichen versuchen sich also damit herauszureden, es seien ja gar nicht wirklich viele Leute auf dem Gelände gewesen. Und der Pressesprecher sagte mehrfach: es sei noch genug Platz auf dem Gelände gewesen – aber diese Luftaufnahme zeigt: nur in unpopulären Ecken ist noch Platz (mit Klick kann gezoomt werden). Und die Aufnahme scheint mir deutlich früher entstanden zu sein, den Schatten nach zu urteilen würde ich auf ca. 15:00 bis 15:30 tippen, mag mich aber auch irren. Die Treppe, an der sich viele dramatische Szenen abspielten, scheint auf dem Bild auch noch leer, liegt aber im Schatten und ist schwer zu erkennen. Klar ist auf jeden Fall: es haben zu viele Menschen auf einmal aufs Gelände gedrängt, egal ob es nun schon voll war oder nicht. Update: Nach neueren Informationen war zum Unglückszeitpunkt eine ähnliche Situation und das Bild stammt evtl. doch von dieser Zeit. @sebaso hat mir dazu ein paar ergänzende Materialien geschickt:
Hier aber nochmal was zum Platz – der tatsächlich genug da war. Nur eben nicht an der Engstelle.
Der vordere Bereich ist relativ leer, wie man in diesem Film (deutlich wird es ab Sekunde 14) und in diesem Film ab Sekunde 6 sehen kann, aber in der Mitte stehen/standen Zäune, die den Besucherstrom anstauten, wie man in diesem Film (inkl. über das Gelände fliegendem Hubschrauber - soviel zur Aussage, man hätte sich kein Bild von der Lage machen können) und diesem Film sieht. Die Besucher kamen aus zwei Richtungen an die Engstelle, vom Festivalgelände kommen ihnen Menschen entgegen und das ganze passiert an drei Seiten von Mauern eingerahmt.
Das Bild „Gedränge vor dem Tunnel“ zeigt, dass da nur 5 Polizisten in der Menge und 4 bis 6 am Rand hinter dem Gitter bei den Dixies stehen.
Wegweiser o.ä. sind in den ganzen Bildern nur zum Bahnhof zu erkennen.
Wie man das bewerten soll, weiß ich nicht. Für mich sieht es nach einer Engstelle mit Wand und Menschenmassen aus drei Richtungen aus, an der die Leute im Pulk keine Infos hatten, dass vorne, nach der künstlichen Sperre, alles frei ist.
Die Darstellung wurde zwischenzeitlich auch durch die Pressekonferenz am Mittwoch bestätigt. Die fehlende Ausschilderung war sicherlich auch ein großes Problem, das sagen auch die Augenzeugen: viele wussten nicht, wo sie lang laufen sollten. Als dann die Treppe auf war und nach dem richtigen Weg aussah, sind alle da hin gelaufen.
@sebaso hat mir noch einen anderen Link zu einem Bild geschickt, bei dem man sehen kann, wie eine Kette Polizeiwagen die Rampe versperrt. Das Bild dürfte deutlich vor dem Unglück entstanden sein. Aber der Blogeintrag und die Bilder sind zwischenzeitlich leider gelöscht (Umleitung), ist aber noch im Google-Cache vorhanden. Da zeigt dieses Bild deutlich, dass der Zugang nach oben weitgehend gesperrt war, Polizeiautos versperren den Weg. Gleichzeitig drücken durch die Tunnel Menschenmassen, weil außerhalb die Sperren überrannt wurden – dann staut sich alles in dem Bereich. Das Bild muss noch deutlich vor der Katastrophe entstanden sein, denn auf den Containern unten ind er Mitte sind noch keine Menschen.
Ende Update.
Schon makaber ist im Nachhinein, wenn einer der Organisatoren im Vorfeld sagt, auf der Loveparade gehe es eben enger zu.
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Weiter unklar ist: wann wurde denn das Gelände gesperrt? Die Veranstalter sagen: es wurde erst nach dem Unglück gesperrt. Die Reihenfolge der Polizeiberichte ist aber eine andere: Erst gesperrt, dann ein Bericht zum Unglück. Zwar geht die Meldung über das gesperrte Gelände erst um 17:32 online, also etwa eine knappe halbe Stunde Minuten nach dem Sturz. Aber bis eine solche Meldung geschrieben und abgesegnet ist dauert es auch eine Weile.
Die Meldung über das Unglück kam dann um 17:55. Unabhängig davon: Auf einem Video von außerhalb zu einer nicht genau bestimmten Zeit ist auch eine Durchsage der Polizei zu sehen: das Gelände sei gefüllt und werde nicht mehr geöffnet. Hier sollte sich ja die genaue Zeit bestimmen lassen …
Als schon der eigentliche Zugang zum Gelände gesperrt war, sollen laut Augenzeugen die Zugänge vor dem Tunnel in ihn hinein geöffnet worden sein, wodurch noch mehr Menschenmassen in den Tunnel und anschließend auf die Rampe gedrückt wurden. Dort kam es dann zu den tödlichen Szenen:
Auf der anderen Seite, wo Polizei und private Ordner gemeinsam den Zugang zum Gelände regelten, sei der Eingang aber gleichzeitig dichtgemacht worden. "Dadurch ist es zur Panik gekommen, und die Leute haben versucht, über Masten und eine Treppe wegzukommen."
Ähnliches berichtet SPIEGEL TV:
Dass der einzige Zugang zum Partygelände längst geschlossen ist, ahnt hier kaum einer.
In diesem Bericht ist bei Minute 5:05 auch zu sehen, wie jemand mit Hilfe eines herunterhängenden Kabels versucht, an dem rosa Plakat hochzuklettern. Es kann aber nicht der gleiche sein, der im Film runtergefallen ist: dieser hatte eine dunkle Hose, bei SPIEGEL TV ist es jemand mit weißer Hose. Auch in dem langen Video von oben ist er am Anfang mehrfach zu sehen. Möglicherweise ist er der erste, der dort abgestürzt ist.
Weitere Quellen (gelegentlich ergänzt)
Ansonsten hier noch einige weitere Zitate und Links zu weitergehenden externen Berichten, aus denen das gesamte Ausmaß der Unfähigkeit der Verantwortlichen deutlich wird:
"Da waren Jugendliche bei, fast noch Kinder. Sogar Rentner mit Gehfehlern standen da als Ordner", beschrieb der Mann die Situation. Die Sicherheitskräfte hätten "Schnellhefter mit den wichtigsten Regeln" erhalten. Den Veranstaltern seien nur zwei Dinge wichtig gewesen. "Die Floats dürfen nicht stoppen, und niemand darf ohne Befehl die Notausgänge öffnen", sagte er.
Fahrende LWKs auf einer kleinen Rundstrecke halte ich auch für Quatsch. Alleine das ist ja nicht ganz ungefährlich.
Der Filmer eines Youtube-Videos schreibt:
Als ich um 14 Uhr auf das Gelände kam sind wir schon den Hang hoch, weil die Menge geradeaus einfach nicht abfloss. Kein Wunder denn die "Rampe" endete vor den Umzugswagen, Stopp und Rückstau bereits ab 14:00 Uhr und Stillstand vor programmiert.
Hätte man die Menge von Aussen über die Autobahnzufahrt und vom HBF aus auf das Feld geführt und die Tunnel bzw. Rampe für ggf. Verletzte gelassen um diese aus der Menge zu bekommen wäre das sicher besser gewesen klarer Planungsfehler.
Und dort in den Kommentaren schreibt einer:
ich bin selbst die berüchtigte Treppe hochgestiegen. Um 5 Minuten vor 17h war ich oben und in Sicherheit. Das Gedränge an der Treppe entstand weil diejenigen die im Umkreis von ca. 10 m von der Treppe standen, so wie ich anfangs auch, dachten, dies sei die einzige Möglichkeit auf das Gelände zu kommen. Mein Beileid den Angehörigen...
Makaber, ekelhaft: BILD Online (bzw. deren Marketing-Abteilung) wirbt mit den Toten der Loveparade.
Duisburgs Bürgermeister soll schon seit einigen Wochen von massiven Sicherheitsbedenken gewusst haben.
„Ich verstehe es nicht“ – Julias Loveparade-Blog; und das gleiche leicht redaktionell überarbeitet bei DER WESTEN.
Augenzeugenberichte beim WDR/1LIVE
Animierter Augenzeugenbericht bei der FAZ, „Warum nur diese Polizeikette?“
Zwei Augenzeugenberichte bei Bild.de: Männer schlugen auf Kinder ein und Jugendliche trauern um ihren Freund
SPIEGEL TV Bericht (4 Teile)
Kölner Polizist: Man ignorierte unsere Warnungen
Schlammschlacht nach der Loveparade-Katastrophe
Über die Planungen im Vorfeld: Sicherheit stand nicht im Mittelpunkt
Bericht des Versagens – Bericht beim WDR zur Pressekonferenz mit dem Innenminister zu den ersten Ermittlungen, dass der Veranstalter seine Zusamen nicht eingehalten hat. Zusammenfassung und Ticker bei DER WESTEN, RP-Online, Süddeutsche, Focus.
Bemerkenswert fand ich bei der Pressekonferenz, wie professionell sie im Gegensatz zu der in Duisburg trotz der Trauer und Wut ablief. Und der Innenminister darf zwar nicht aus den Ermittlungsakten zitieren, aber dann zitiert er eben Presseberichte – und man darf sicher davon ausgehen, dass vergleichbare Aussagen in den Ermittlungsakten stehen.
Themenseiten (in zufälliger Reihenfolge; unvollständig, gerne in den Kommentaren ergänzen):
- SPIEGEL ONLINE
- Süddeutsche Zeitung
- FAZ
- WDR; 1LIVE
- Focus
- DER WESTEN
- RP Online
- WELT ONLINE
- ZEIT ONLINE
- BILD Online
- …
Alles Raver?
Zum Schluss noch eine Anmerkung dazu, wie die Medien oft die Besucher der Loveparade nennen: Raver, manchmal auch nur Techno-Fans. Ich möchte mal behaupten, dass dort tatsächlich nur sehr wenige „Raver“ waren, die Mehrheit waren eben ganz normale junge Leute, teilweise Familien, teilweise ältere Leute. Wäre die Veranstaltung in Stuttgart gewesen: vielleicht wäre ich auch hingegangen. Einfach nur um zu schauen was los ist, oder um Fotos zu machen, warum auch immer. Aber ich bin weder Techno-Fan noch Raver.
Und die Antworten auf die obigen Fragen?
Das muss jeder für sich selbst beantworten. Das Netz bietet genug Recherchemöglichkeiten, und jeder kann sich seine eigene Wahrheit zusammenbauen. Irgendwann wird es dann eine oder mehrere offizielle Wahrheit geben, wenn alle Ermittlungen, Gerichtsverfahren und Untersuchungsausschüsse zuende sind.
Odem–Der Ablauf der Tragödie Loveparade
Noch einmal möchte ich hier etwas zur Loveparade schreiben, auch wenn das nicht das übliche Thema in diesem Blog ist. (siehe auch meinen ersten Bericht: Was passierte auf der Loveparade warum? Wer hat die Schuld?)
Ergänzend zu den in der Presse bzw. im ersten Untersuchungsbericht beschriebenen Abläufen erscheint es mir das Unglück in der Zwischenzeit folgendermaßen abgelaufen zu sein (Korrekturen und Ergänzungen gerne in den Kommentaren anbringen):
- Die Stadt ist voll mit Menschen, alle wollen aufs Loveparade-Gelände, das ist aber an den interessanten Stellen schon ziemlich voll – nur an den Stellen, wo nichts los ist, ist es noch leer.
- Vor den im Kreis fahrenden Lastern auf dem Gelände stauen sich die Leute, so dass der einzige Eingang, die Rampe, auch verstopft.
- Die Ordner sind überfordert und bitten die Polizei um Hilfe.
- Dabei sind sie diejenigen, die auf dem Gelände für die Sicherheit zu sorgen haben.
- Die Polizei sperrt die Eingänge zu den Tunneln (siehe Polizeidokumentation).
- Die Mengen haben die Polizeisperren vor den Tunneleingängen durchbrochen (16:14) und sind auf den unteren Teil der breiten Rampe vorgedrungen (das zeigt auch die Polizeidokumentation).
- In der Rampe ist eine Sperrlinie. Die offizielle Dokumentation beschreibt, dass die Sperrlinie ohne Fahrzeugeinsatz stattfand, und es sieht aus, als ob sie unterhalb der Treppe aufgebaut war.
- Das Polizeifoto aus dem Hubschrauber von 16:30:05 zeigt aber, dass der Stau bis nach der Treppe geht. Passend dazu gibt es ein Foto, das die Situation vom Boden zeigt, aber bei dem die Sperre nicht mehr ganz geschlossen ist, aber mit Fahrzeugen realisiert wurde.
- Gab es also auf der Rampe zwei Sperrlinien, eine nur aus Polizisten, eine mit Fahrzeugen? Ich glaube eher nicht. Dann ist aber die Angabe einer Polizeikette ohne Fahrzeugeinsatz im Polizeibericht falsch.
- Auch im Folgenden wird beschrieben, dass die Sperrlinie schon vor 16:40 gebrochen war.
- Die Sperrlinie an der Rampe sorgt dafür, dass die Leute nicht durch kommen, also stauen sie sich unten, immer mehr kommen nach.
- Die ersten beginnen auf die Container (16:28:42 Uhr) und Masten zu klettern und die Absperrung der Treppe einzureißen, um so aufs Hauptgelände zu gelangen.
- Die Polizei hilft ihnen dabei, versucht die Leute schnell aus dem Gefahrenbereich zu bringen – aber es kommen ja immer mehr nach!
- Zu diesem Zeitpunkt kommen wohl noch Leute in die Tunnel rein (Augenzeugenbericht, weitere dort verlinkt) und drücken so die Masse weiter.
- Um 16:40 wird laut Polizeidokumentation die Sperre auf der Rampe geöffnet. Das bringt aber an den kritischen Stellen nur wenig Entlastung, da viele zur Treppe drücken und entlang der Rampe der Weg durch Gitter verengt ist.
- Viele wissen gar nicht, dass der richtige Weg einfach entlang der Rampe geht und dass oben (bis kurz vor den Lastern) genug Platz ist,sie denken, der richtige Weg sei die Treppe (siehe Kommentar von dortmunder30)!
- Das Klettern auf Treppe, Container und Masten hat ca. 12 bis 15 Minuten vorher begonnen.
- Vor dem rosa Plakat zwischen Treppe und Tunneleingang bildet sich eine festere Menschentraube. Auf diesem Polizeibild von 16:43:28 kann man sogar schon einen Kreis erahnen. Zufall oder ist da schon ein Knäuel?
- Am Container ist es um 16:46 noch relativ ruhig, wenige Minuten später klettern da aber sehr viele hoch.
- Zwischenzeitlich und vor 17:03 klettert einer am Plakat an einem Kabel hoch oder versucht es (weißes Oberteil, weiße Hose) und fällt vermutlich in die Menschenmenge (aus niedriger Höhe).
- Währenddessen klettert jemand über die Menschenmenge vor dem Plakat, weißes Oberteil, blaue Hose.
- Jemand in grünem Oberteil klettert an den Schildern links neben dem Plakat hoch, fliegt runter und knickt dabei das Schild ab.
- Er steht zwischen der Menschenmenge auf und versucht es nochmal.
- Bald darauf sieht man nur noch (s)ein grünes T-Shirt an der Ecke vom Plakat hängen, er ist wahrscheinlich nochmal runtergefallen.
- Zwischendurch versuchen sehr viele die Treppe hochzukommen. Stolpern, liegen übereinander, trampeln über andere drüber.
- Gegen 17 Uhr klettert jemand mit weißem Oberteil und blauer Hose auf das Plakat, hält sich oben fest und steht unten auf den Schildern links daneben.
- Gegen 17:03 versucht diese Person sich an der oberen Halterung des Plakats festhaltend nach rechts (Richtung Treppe) entlangzuhangeln. Dabei reißt die Halterung ab (rechte Seite zuerst) und er fällt in die Menschenmenge.
- Später sieht man deutlich, dass um das Plakat herum ein Menschenknäuel entstand, das nur schwer und langsam aufgelöst werden konnte.
-
- Die Frage ist, wann und durch was dieses entstanden ist: schon vorher oder erst durch die Abstürze vom Plakat?
- Warum versuchen mehrere Leute teilweise mehrfach, da am Plakat hochzuklettern, wenn es doch schon schief gegangen ist, und davor ein großer Tumult ist? War die Panik so groß, der eigene Egoismus oder die Selbstüberschätzung?
- Hier wären wohl mal diese Leute und unmittelbare Zeugen zu befragen …
- Die Auflösung vom Chaos dauert einige Zeit, was auch viele Augenzeugen berichten.
- Ein Augenzeuge berichtet, die Polizei hat ihn (Sanitäter) nicht helfen lassen sondern weggeschickt und ein Polizist hätte durch kurzes Berühren am Hals den Tod eines Opfers festgestellt, um sich dann keiner mehr gekümmert habe.
- Siehe auch diesen Bericht über Zeitablauf, Sperrungen und Durchlassungen sowie allgemein das Loveparade-Dokumentations-Blog.
Insgesamt erscheint es mir an einer Verkettung mehrerer unglücklicher Umstände, vor allem aber an fehlerhafter Planung und Umsetzung zu liegen:
- Ein Eingang als Nadelöhr ist ziemlich dumm.
- Wenn auf den Eingang dann zwei Zuwege (die beiden Tunnel) kommen, dann erst recht!
- Und wenn dieser auch noch als Ausgang fungiert, dann sowieso: drei Menschenströme prallen aufeinander.
- Die Laster im Kreis fahren zu lassen und dadurch den Eingang aufs Gelände zu verstopfen ist auch dumm.
- Dort wurden wahrscheinlich auch viel zu wenige Ordner eingesetzt, die die Besucher aufs Gelände schleusen sollten.
- Die Treppe nicht doppelt und dreifach zu sichern ist fahrlässig.
- Bauzäune sind bei Menschenmengen gefährlich, in den Gittern kann man verhaken und so weiter. Stabile Holzwände wären wohl besser.
- Den Aufgang zur Rampe durch Zäune zu verengen ist schlecht, da dadurch der Besucherstrom gebremst wird.
- Das Gelände hätte ausgeschildert werden müssen, damit der Weg klar und deutlich ist.
- Die Sperre auf der Rampe war wohl zu lange geschlossen und hat erst dafür gesorgt, dass der Stau im kritischen Bereich entstand.
- Auf der Rampe nochmal Zäune und Verengungen hinzustellen sowie Verkaufsstände (in der Mitte der Rampe, das sind doch Verkaufsstände, oder) bremst die Leute aus, auch das hat das Problem verschärft.
- Es waren laut Polizeiangaben nicht alle Durchgänge bei denVereinzelungsanlagen in Betrieb, so dass am Anfang nicht genug Leute in Richtung Tunnel und aufs Gelände kamen.
- Dadurch großer Rückstau, später wurden dann Vereinzelungsanlagen wohl nicht mehr eingesetzt und die Menschen konnten in großer Masse unkontrolliert in den Tunnel kommen.
- Das Gelände wurde deutlich zu spät geöffnet, so dass die Leute nicht schnell genug drauf kamen!
- Rücksichtslose Besucher klettern über andere am Boden liegende drüber.
- Zu wenig Ordner an der Rampe.
- Besucher verhakeln sich in den Bauzäunen.
- Die Versuche am Plakat hoch/entlang zu klettern schlugen fehl.
- Der Absturz des Menschen mit weißem Oberteil und dunkler Hose vom Plakat hat das Knäuel erzeugt oder verstärkt.
- Die Veranstalter haben meines Erachtens fahrlässig und unvorsichtig gehandelt, bei der Sicherheit geschlampt und zu wenige und schlecht vorbereitete Ordner eingesetzt.
- Es war von Anfang an klar, dass nicht alle anreisenden Besucher aufs Gelände passen. Da es keine bzw. nicht genug Alternativveranstaltungen o.ä. gab, war es aber auch klar, dass diese nicht sonderlich glücklich durch die Stadt ziehen werden, wenn sie nicht reingelassen werden – da hat das Unglück auf dem Gelände möglicherweise Randale in der Stadt verhindert.
- Es war auch klar, dass vermutlich deutlich mehr Personen aufs Gelände gelassen werden als zugelassen. Das kann man sicherlich als fahrlässig bezeichnen.
- Dennoch sind die großen Millionenzahlen sicherlich oft übertrieben, die bei vielen Großveranstaltungen kursieren. Aber 1,4 Millionen hören sich eben besser an als 600000.
- Das Gelände wurde auch nicht ausgenutzt, in manchen Ecken war nichts los, dabei hätte man da mit weiteren Videoleinwänden o.ä. die Leute hinlocken können.
- Bei einer solchen Großveranstaltung die Besucher einzupferchen halte ich für ungeschickt, aber das war bei den aufgetretenen Problemen eher marginal.
Im Wesentlichen sind wohl zwei Haupt-Punkte, die in der Planung schief gingen: nur ein Eingang (gleichzeitig Ausgang) und die Sperrung der Rampe, aufgrund dessen sich die Massen andere Wege suchen. Wobei die Rampensperrung die Folge der im Kreis fahrenden Laster ist, da die Menschen oben nicht schnell genug aufs Gelände kamen. Beides vermeidbare Planungsfehler.
Ich weiß natürlich nicht ob ich Recht habe oder nicht; wahrscheinlich nicht in allen Punkten. Und natürlich sind andere für die Aufklärung zuständig. Aber genau das ist ja das interessante daran: die ganze Recherche hat mir das Internet ermöglicht. Das Internet und die Verfügbarkeit von hunderten an Videos, Fotos, Augenzeugenberichten. Die Schnelligkeit, mit der via Twitter Informationen verbreitet werden. Die Präzision, mit der jemand bei Interesse mittels Blogs seine Eindrücke und Recherchen beschreiben kann. Ohne all das wäre die Recherche nicht möglich gewesen, und all das ist vor allem aus einem Grund möglich: weil es einfach ist, kostengünstig Inhalte im Internet zu publizieren.
Die Öffentlichkeit ist daher nicht mehr auf die Aussagen von Polizei, Veranstalter, Ordnungsbehörden und so weiter angewiesen, mit ein wenig Aufwand kann sich jeder selbst ein Bild machen.
Und das ist auch bei vielen anderen Themen möglich. Das ist wichtig, das ist gut, das ist das, was viele aktive Nutzer am Internet besonders schätzen. Aber auch etwas, was durch die politischen Rahmenbedingungen immer mehr erschwert wird. Und durch die Teile der Online-Presse, die keine Quellen verlinkt.
Die Kehrseite davon ist, dass ich die Zeit eigentlich für ganz viele viele andere Sachen investieren wollte/sollte. Ja, man kann im Internet auch viel zu viel Zeit verplempernbringen. Grmpf.
Netzpolitik–Piratenpartei: Flaute und Spaß dabei
Suedeutsche.de hat einen aktuellen Erlebnisbericht über die Piratenpartei verfasst: Flaute und Spaß dabei.
Dem Hype folgt die Ernüchterung: Die so furios gestartete Piratenpartei scheint eine Entwicklung im Zeitraffer durchgemacht zu haben. In Berlin entdeckt sie die Langsamkeit für sich. In welche Richtung soll sich die Partei entwickeln? Ein Ortsbesuch.
Datenschutz ist Bürgerrecht–Das Verwaltungsgericht Berlin erklärt das Filmen von friedlichen Demonstrationen für rechtswidrig
Die Überwachung überwachen!
Die Überwachungspraxis des Staates wurde ein weiteres Mal gerichtlich in die Schranken gewiesen. Das Berliner Verwaltungsgericht erklärte in seinem Urteil vom 5. Juli 2010 die Videoüberwachung der Anti-Atom-Demonstration im September letzten Jahres für rechtswidrig. Nahezu jede Demonstrantin und jeder Demonstrant sei betroffen, so die RichterInnen. Um die 50.000 Menschen hatten am 5. September 2009 in Berlin gegen Atomkraft demonstriert. Wie erwartet verlief die Demonstration friedlich. Trotzdem wurden die TeilnehmerInnen gefilmt.
datenschutz.de–Kein übertriebener Datenschutz
Netzpolitik–Die Auflösung: C++ und der Terrorismus
Die Nachricht des Terrorismusexperten, der vor C++ warnt, hat ja schon mächtig die Runde gedreht.
Roland Jacquard, Leiter des französischen Instituts „Observatoire international du terrorisme“ erzählte in der Sendung Arret sur Images vom Handbuch “Secrets Moudjahidine 2″, das angeblich von der Al’Qaida-Führungsspitze genutzt wird. In Wahrheit handelt es sich einfach nur um eine Anleitung für C++ auf Arabisch, wie man auf dieser Seite ganz einfach anhand der Inhaltsangabe (übersetzt mit Google Translate) sehen kann.
Nachdem die Nachricht kräftig die französisch-deutsche Blogosphäre amüsierte, wurde der Terrorismusexperte von der Sendung nochmals befragt. Und der Experte setzt noch einen drauf. Er erklärt, dass
das Deckblatt des Dokuments, das er in der Sendung zeigte, die erste Seite eines Handbuchs ist, das der Al-Qaida-Führung gegeben wurde, um Dokumente im Netz zu verschlüsseln.
Auf die Frage, wie denn sein Institut an das Dokument gekommen sei, bleibt er vage und antwortet, dass er
an einer Studie zum Thema „Al-Qaida im Internet“ arbeitet (…) und viele Dokumente zu Gesicht bekommt, die alle nach den Anschlägen in London gesichert werden konnten.
Unsere Vermutung ist, dass Jacquard das Papier mit einem Verschlüsselungsprogramm verwechselt, welches 2007 erschien und tatsächlich den Titel „Mujahideen Secrets” trug. Vielleicht gibt’s ja jetzt eine zweite Auflage…
(Cross-Posting von vasistas?)
(Apropos: Bei Amazon.de gibt es eine Rezension zu einem Buch des Terrorismusexperten über Osama Bin Laden. Die Rezension kritisiert, dass der Autor oftmals Dinge verwechselt hat und auch Namen und Daten nicht so wirklich richtig kennt.)
datenschutz.de–USA: NSL-Befugnisse des FBI sollen ausgeweitet werden
Netzpolitik–VZBV zu DE-Mail: Nachteile für Verbraucher überwiegen deutlich
Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat sich den DE-Mail-Gesetzentwurf angeschaut und diesen aus Sicht der Verbraucherrechte kommentiert. Das Fazit sieht nicht gut für De-Mail aus, die Nachteile für die Verbraucher “überwiegen deutlich”.
Zusammenfassung der Forderungen / Empfehlungen
* Die Vorschriften im De-Mail-Gesetz müssen technikneutral formuliert sein.
* Eine Sicherheit, ein Datenschutz und eine Vertrauenswürdigkeit einer rechtverbindlichen elektronischen Kommunikation mittels De-Mail kann nur durch eine gesetzlich verbindliche Ende-zu-Ende-Verschlüsselung erreicht werden.
* Ohne weitere Konkretisierung der wesentlichen gesetzlichen Anforderungen ist der Verzicht auf eine Verordnungsermächtigung problematisch.
* Der De-Mail Nutzer muss ein Recht auf die Vergaben einer (oder mehrerer) pseudonymer Adressen haben. Die Vergabe einer pseudonymen De-Mail Adresse muss unabhängig von der Vergabe einer De-Mail-Adresse mit Angabe des Klarnamens möglich sein.
* Die Nutzung eines De-Mail-Dienstes darf nicht von einer Veröffentlichung der Nutzerinformationen im Verzeichnisdienst abhängig gemacht werden. Dieses Kopplungsverbot muss uneingeschränkt gelten.
* Die Verbraucher/ Bürgen müssen vom Diensteanbieter schon zum Zeitpunkt der Beantragung und nicht erst, wie im Entwurf vorgesehen, “vor der ersten Nutzung des De-Mail-Dienstes” über die Rechtsfolgen und Kosten der Nutzung eines De-Mail-Dienstes umfassend informiert werden. Die Bestätigung der Kenntnisnahme der Informationen durch den Nutzer muss stets schriftlich erfolgen.
* Mail-Adressen akkreditierter Diensteanbieter müssen sich eindeutig von denen nicht-akkreditierten Dienstanbieter unterscheiden lassen. Hierzu ist eine für alle De-Mail-Diensteanbieter verbindliche einheitliche Kennzeichnung der De-Mail-Adressen erforderlich.
* Die spezifischen datenschutzrechtlichen Vorschriften im Gesetz dürfen sich nicht nur auf die reinen Transport der Nachrichten beschränken. Sie müssen sich auf den gesamten Verfahrensprozess beim Dienstanbieter erstrecken.
* Die Nutzung eines De-Mail-Dienstes darf nicht von dem Einverständnis des Nutzers in die Weitergabe seiner persönlichen Daten an Dritte etwa zu Werbezwecken abhängig gemacht werden (Kopplungsverbot).
* Angesichts bestehender Identitätsbestätigungsdienste und vergleichbarer Möglichkeiten zur zuverlässigen Identitätsbestätigung erscheint ein weiteres (kostenträchtiges) System überflüssig. Der Identitätsbestätigungsdienst sollte im Gesetz gestrichen werden.
* Unternehmen, die nachweislich illegale Geschäfte mit Verbrauchern im Internet betreiben, muss der gesetzliche Auskunftsanspruch wirksam verwehrt werden. Unabhängig davon muss es ein allgemeines Anhörungsrecht des Betroffenen vor einem etwaigen Offenlegen eines Pseudonyms geben.
* Staatlich akkreditierten Diensteanbieter sollten eine einheitliche und verbindlich zu verwendende Kennzeichnung erhalten. Jegliche anlehnende Werbung und Kommunikation nicht akkreditierter Diensteanbieter wäre zu untersagen.Fazit
Unter Hinweis auf das Signaturgesetz, nach Abwägung der verfahrensbedingten und wirtschaftlichen Vor- und Nachteile des Gesetzesvorhabens für die Verbraucher / Bürger und nach der Prüfung der einzelnen Regelungen im Referentenentwurf kommt der Verbraucherzentrale Bundesverband zu dem Schluss, dass die damit für den Verbraucher/ Bürger verbundenen Folgenwirkungen und Nachteile etwaige Vorteile deutlich überwiegen. Der Gesetzentwurf in der derzeitigen Fassung wird daher abgelehnt.
datenschutz.de–ULD: „Webcam in Laboe kann bleiben“
Netzpolitik–Die Geschichte hinter dem warlogs-Release
Spannender Text: Hier wird die Afghanistan-warlogs – Geschichte aus Sicht der Journalisten erzählt, die mit Wikileaks zusammen die Dokumente vor Erscheinen bearbeiten und durchforstet haben: The Story Behind the Publication of WikiLeaks’s Afghanistan Logs – From Brussels, to a bunker, to blockbusters.
Netzpolitik–Archiv von Tagesschau.de zwischen 1999-2010
Nachdem die Öffentlich-Rechtlichen Anstalten massiv ihre Online-Angebote depublizieren mussten, sind jetzt viele Archive zumindest der Öffentlichkeit entzogen. Praktischerweise findet sich bei der Piratebay ein 132 MB großes Torrent-File mit dem Archiv von Tagesschau.de im XML-Format aus den vergangenen elf Jahren von 1999 – 2010. Da hat wohl jemand vorher praktischerweise noch alle Artikel abgegrast. Das ist leider nicht gemeinfrei oder unter einer freien Lizenz, aber zu privaten Zwecken und im Sinne von Wissenschaft und Bildung kann man sich das sicher gerne kopieren. Wer genug Bandbreite hat, kann gerne seeden.
Mal eine Frage an Juristen: Könnten Universitäten eigentlich die Inhalte zu Forschungszwecken als Archiv auf einem Server offen anbieten?
Bedankt Euch bei den Politikern, die für das depublizieren gestimmt haben.
Netzpolitik–Viral Video Award 2010
Wir sind Medienpartner für den “Viral Video Award 2010″, bzw. genauer für die Kategorie “Beste politische Viral”. Dort gibts in diesem Jahr 1000 Euro für das beste politische Video zu gewinnen. Videos kann man bis zum 11. September einreichen und/oder vorschlagen. Dafür gibt es ein Formular.
Die Filme des Wettbewerbs werden im Rahmen des 26. internationalen Kurzfilmfestivals Berlin – 16. bis 21. November 2010 – auch auf Leinwand gezeigt. Die Preisverleihung findet während des Festivals statt.
Im vergangenen Jahr gewann “Du bist Terrorist” den Publikumspreis bei den VViral Video Awards 2009.
Netzpolitik–Tagesschau.de mit OGG-Theora-Videos
Bei Tagesschau.de findet man jetzt unter jedem Video verschiedene Downloadmöglichkeiten, zu denen auch der freie Video-Codec OGG-Theora gehört. OGG-Theora-Videos werden in einer mittleren Größe mit einer Auflösung von 512x288px angeboten. Mehr Auswahl gibt es bei h264-Videos: Hier reicht die Auswahl von klein über Mobil, Mittel bis zu großer Auflösung.
Und so sieht die Auswahlmöglichkeit aus, wenn ein Video in einen Beitrag eingebettet ist:
Die Unterstützung eines freien Video-Formates bei tagesschau.de ist erfreulich und hoffentlich nur ein erster Schritt hin zu einer neuen Strategie: “Freie Inhalte brauchen freie Formate und Freie Lizenzen”.
CTRL–Blinde Kameras
Einen Monat ist es jetzt her, seit das Hamburger Oberverwaltungsgericht (OVG) entschieden hat, dass Haus- und Kneipeneingänge für Überwachungskameras der Polizei tabu sind. Erlaubt ist zwar weiterhin die Videoüberwachung an sogenannten Kriminalitätsbrennpunkten wie auf der Hamburger Reeperbahn. Aber alles, was dort nicht öffentliche Straße oder Platz ist, darf nun nicht mehr gefilmt werden. Gerade in Hauseingängen ließen sich Bewegungsprofile der Bewohner erstellen und das entbehre jeder rechtlichen Grundlage, so das Urteil.
Das ist ein erfreuliches Urteil, auf das eine Mieterin auf der Reeperbahn lange warten musste. 2006 hatte sie zum ersten Mal vor dem Verwaltungsgericht dagegen geklagt, dass eine der Überwachungskameras direkt ihre Wohnung und ihren Hauseingang filmte. Verständlich! Wer will schon beim Sitzen auf dem heimischen Sofa gefilmt werden. Das Urteil damals: Die Kamera musste beim Schwenken über ihre Fenster blind geschaltet werden, der Hauseingang aber durfte weiter gefilmt werden. Sie legte Berufung ein und das OVG verbot jetzt auch das Filmen des Eingangs. Man fragt sich allerdings, wieso sich die Polizei bei diesem Thema auf einen jahrelangen Rechtsstreit einlässt, das ist doch mehr als ungeschickt.
“Wir haben dieses Urteil sofort für alle zwölf Kameras auf der Reeperbahn umgesetzt”, sagte jetzt ein Sprecher der Hamburger Polizei. “Alle Kameras schalten nun automatisch nicht mehr nur bei Wohnungsfenstern blind, sondern auch, wenn sie über einen Hauseingang schwenken.” Das heißt im Klartext: Wer an den Monitoren der zwölf Kameras auf der Reeperbahn sitzt, sieht immer mehr schwarze Flecken. Ob das nun sinnvoll ist? Ob man nicht vor dem Installieren der Kameras 2006 hätte wissen können, dass hier Menschen wohnen, die ein Recht auf ungefilmte Privatsphäre haben? Ob man das Geld, dass nun zum Umrüsten der Kameras nachgeschoben werden muss, nicht sinnvoller vor dem Installieren der Kameras in eine unabhängige Untersuchung investiert hätte, um das wirklich geeignete Mittel zum Lösen der Kiezprobleme zu finden? Eine solche Evaluation hätte ganz bestimmt nicht ergeben, dass eine Kameras die Kiezgänger beruhigen kann.
“Es wäre wünschenswert, wenn dieses Urteil dazu führt, dass in Zukunft vor dem Installieren von Kameras eine Evaluation durchgeführt wird”, sagt auch Nils Zurawski, Professor für Soziologie an der Uni Hamburg, “statt im Nachhinein für viel Geld die Überwachungssysteme nachzubessern.” Aber vorher überlegen scheint beim Thema Kameras bisher nicht so die Sache der Hamburger Polizei zu sein.
Netzpolitik–Für die Freiheit statt Angst – Demonstration werben
Am 11. September findet in Berlin wieder die jährliche Großdemonstration “Freiheit statt Angst” gegen die ausuferende Überwachung und für digitale Bürgerrechte statt. Dazu gibt es ein immer größer werdendes Demo-Bündnis, dem man sich noch anschließen kann. Da in diesem Jahr (bisher) die großen Netzpolitischen Debatten wie in den Vorjahren fehlen (2007/2008 war es die Vorratsdatenspeicherung und 2009 die Zensursula-Diskussion), wird die mediale Mobilisierung wahrscheinlich etwas schwieriger. Dafür kann dabei aber jeder mitmachen!
Beim Foebud kann man verschiedene Artikel für die Offline-Mobilisierung kostenfrei bestellen, dazu gehören z.B. Poster und Flyer. Diese kann man aufhängen und weiterverteilen.
Was noch einfacher geht: Online werben! Wer ein eigenes Blog oder eine Webseite hat, kann dort Banner draufsetzen, die für die Demonstration werben. Es gibt schon einige Banner als Vorlage, aber auch hier werden noch tolle Motive und vor allem schicke Designs gesucht. Wer designen kann und sich mit diesen Fähigkeiten einbringen möchte: Nur zu!
Man kann auch einfach nur darüber bloggen oder twittern. Je mehr Menschen mitmachen, umso mehr werden auf die Demonstration und den Termin aufmerksam gemacht.
Eine weitere Möglichkeit ist das sogenannte “Pagepeel”, was man auch hier im Blog rechts oben findet. Das ist ein Widget und dieses kann man einfach in das Design des eigenen Blogs einbauen, indem man ein Stück Code kopiert. Die genaue Anleitung findet sich im Wiki des Ak-Vorratsdatenspeicherung. Das Banner geht automatisch auf, wenn man mit der Maus in die rechte obere Ecke geht, wo sich die kleine Kamera befindet.
Datenschutz ist Bürgerrecht–Adresse sicher(n)?
Was sich im Kleingedruckten des E-Postbriefs versteckt
Glaubt man der Werbung der Deutschen Post, wird E-Mail-Kommunikation jetzt so rechtssicher und verbindlich wie ein herkömmlicher Brief. Behördenvorgänge und Vertragsabwicklungen sollen mit dem E-Brief der Deutschen Post online erledigt werden können: Der E-Postbrief sei verbindlich, vertraulich und verlässlich.
Doch ist der E-Brief tatsächlich vertraulich? Was ist, wenn man einen E-Postbrief - aus welchen Gründen auch immer – vernichten möchte? Was passiert mit den Adressdaten der E-Postbriefkundinnen und -kunden? Und: Gibt es eine Pflicht, täglich sein E-Postbrieffach zu überprüfen?
Die Rechtsanwälte Udo Vetter von lawblog.de und Christian Stadler von internet-law.de haben sich gemeinsam mit Richard Gutjahr die AGBs des E-Postbriefs genauer angesehen.
CTRL–Polizeiliche Filmcrews
Filmcrews der Polizei auf Demonstrationen hat das Berliner Verwaltungsgericht gestern eingeschränkt für rechtswidrig erklärt, wie Svenja Bergt in der taz berichtet:
Für eine Einschränkung des Versammlungsrechts durch eine Videoüberwachung gebe es nur dann eine rechtliche Grundlage, wenn von der Versammlung eine “erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung” ausgeht, erläuterte Michael Dolle, Sprecher des Verwaltungsgerichts. “Wenn man davon ausgehen kann, dass es ein friedlicher Protest wird, darf die Polizei nicht filmen. Insofern hat das Urteil auch Auswirkungen auf andere Demonstrationen.”
Leider entfaltet dieses Urteil allerdings zunächst nur Wirkung für Berlin.
Auf das Urteil, das bereits in schriftlicher Form an die Antragssteller ausgegeben wurde, warte ich gerade noch. In der Zwischenzeit kann man aber schon einmal in einem sehr lesenswerten Artikel von Falko Behrens die juristischen Argumente nachlesen, warum der Grundrechtseingriff des Demonstranten-Filmens – auch über Berlin hinaus – gekippt gehört:
Behrens in Forum Recht: Polizeiliche Dreharbeiten auf Demonstrationen (pdf)
UPDATE: Hier das ganze Urteil mit Begründung als pdf (10 Seiten).
datenschutz.de–Was Sie über Bonitätsauskünfte wissen sollten!
datenschutz.de–EDSB Hustinx fordert Datenschutzrahmen für das Binnenmarktinformationssystem
datenschutz.de–Berlin: Polizei darf Demonstrationen nicht verdachtsunabhängig filmen
datenschutz.de–Österreich: Entwurf zur Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung vorgelegt
European Digital Rights–Wie Sie Ihre Daten vor Facebook schützen
Daten sind die neue Währung des Internets. Das weiß Facebook-Gründer Mark Zuckerberg nur zu gut, und sein Unternehmen lässt nichts unversucht, um an möglichst detailreiche und präzise Nutzerdaten heranzukommen. Wer auf sein Facebook-Account nicht verzichten, aber seine Daten dennoch – zumindest halbwegs – schützen möchte, sollte seine "Privatsphäre-Einstellungen" auf Facebook so weit es geht adaptieren.
Netzpolitik–2,8 GB Facebook-Datensätze als Torrent
Na, immer noch bei Facebook die Datenschutz-Einstellung so eingestellt, so dass man gesucht werden kann? Dann hat man gute Chancen, zumindest mit Vor- und Nachnamen sowie der Profil-URL und ggf. weiteren preisgegebenen Daten in einem 2,8 GB großen Torrent-File aufzutauchen. Da hat jemand einen Crawler gebastelt, der diese Daten gesammelt haben will. Und im nächsten Schritt sollen Friends-of-a-Friend-Informationen gesammelt werden, damit man bessere Netzwerk-Analysen anstellen kann. Dazu wird aber noch Bandbreite gesucht.
Was man schon immer wissen wollte: Laut dieser Datenbank sind das die Top-10 Vor- und Nachnamen auf Facebook:
977014 michael
963693 john
924816 david
819879 chris
640957 mike
602088 james
584438 mark
515686 jason
503658 robert
484403 jessica913465 smith
571819 johnson
512312 jones
503266 williams
471390 brown
386764 lee
360010 khan
355639 singh
343220 kumar
324972 miller
European Digital Rights–Vorratsdatenspeicherung: Neuer Vorstoß zur Umsetzung
Infrastrukturministerin Doris Bures – nach eigener Aussage "nicht gerade als glühende Verfechterin der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung (VDS) bekannt" – hat einen neuen Entwurf zur Umsetzung der ungeliebten Richtlinie vorgelegt. In einem Schreiben stellte sie am Montag fest, sie wolle dabei nur "das absolut Notwendigste umsetzen und dabei den größtmöglichen Schutz personenbezogener Daten und den geringst möglichen Eingriff in Grundrechte sicher[..]stellen".
Wikileaks (Twitter)–wikileaks: Afghanistan-Experte Marc Thörner heute mit sehr guter Analyse im Tagesspiegel: "Protokolle eines Krieges" http://bit.ly/AWD-TS
Netzpolitik–Verdachtsunabhängige Videoüberwachung von Demos in Berlin rechtswidrig
Das war mal eine notwendige Entscheidung: Verdachtsunabhängige Videoüberwachung von Demos in Berlin rechtswidrig.
Das Verwaltungsgericht Berlin hat die verdachtsunabhängige Videoüberwachung friedlicher Demonstrationen durch die Polizei wegen nicht gerechtfertigter Eingriffe in die Grundrechte der Betroffenen untersagt. Die langjährige Praxis der Ordnungshüter in der Hauptstadt, Protestkundgebungen angeblich zu Zwecken der Einsatzlenkung und zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit zu filmen, ist laut einem jetzt bekannt gewordenen Urteil (Az.: VG 1K 905.09) rechtswidrig. Die Berliner Polizei habe damit tief in den Schutzbereich der “vorrangigen Versammlungsfreiheit” und in den der informationellen Selbstbestimmung eingegriffen, heißt es in dem heise online vorliegenden Beschluss. Dafür hätte es einer gesetzlichen Grundlage bedurft, die aber nicht vorhanden sei.
CTRL–Policing Krauts
Tipp: Unter dem Titel “Urban Security Work Spaces. Policing the Crisis – Policing in Crisis” findet vom 28.-30. August eine Konferenz in Berlin statt, zu der u.a. der geschätzte Volker Eick (www.Policing-Crowds.org) lädt. Auf den gut besetzten Panels geht es vor allem um die aktuelle “Pluralisierung der Polizeiarbeit” – also die blühende Kontroll-Arbeitsteilung zwischen Polizei, privaten Sicherheitsdiensten, Nachbarschaftspatrouillen usw.
datenschutz.de–Überblick über bestehende und geplante EU-Datenbanken
datenschutz.de–EDSB-Bericht über Eurodac
datenschutz.de–Artikel-29-Gruppe kritisiert ACTA-Entwurf
Datenschutzbeauftragter–Datenschutz: Wie Facebook Daten vernetzt – Versuch einer Versachlichung
Wie funktioniert Facebook eigentlich? Welche Daten werden gesammelt? Wie werden die Daten verknüpft? Der folgende Beitrag versucht, die verschiedenen Verfahren der Datensammlung von Facebook zusammenzutragen und zu beschreiben.
Anmerkung: Ich selbst nutze Facebook intensiv seit Jahren; es geht mir mit dem Beitrag darum, die Diskussion um Facebook etwas zu versachlichen. Bitte schreiben Sie mir, wenn Sie weitere Verfahren kennen, die Ihrer Meinung nach der Liste hinzugefügt werden sollten oder wenn die von mir beschriebenen Verfahren Ihrer Meinung nach unzutreffend sind.
Analyse anhand der Facebook Stammdaten
Facebook erhält über die (optional) hinterlegten Stammdaten potentiell Informationen über Wohnort, Alter, Kontaktmöglichkeiten, politische und religiöse Ausrichtung, Bildungsstand, besuchte Bildungseinrichtungen, Beziehungsstatus und sexuelle Orientierung.
Analyse anhand des Freundeskreises
Der eigene bei Facebook verlinkte Freundeskreis (und die theoretisch messbare Intensität von Interaktion mit einzelnen Freunden) lässt Rückschlüsse auf das eigene soziale Verhalten (auf der Facebook-Plattform) zu.
Analyse des Freundeskreises nach Kontaktgrad
Auch können durch Überschneidungen von Freundeskreisen unterschiedliche Kontaktgrade im Freundeskreis festgestellt werden (“Freund XYZ ist zugleich Freund überdurchschnittlich vieler Freunde Ihres Freundeskreises im Übrigen; daher ist relativ wahrscheinlich, dass Freund XYZ einen hohen Kontaktgrad zu Ihnen aufweist”).
Auswertung der geschriebenen „Postings“
Facebook kann anhand der verlinkten Postings Informationen darüber gewinnen, welche Themen Sie persönlich besonders interessieren. Dabei lässt sich beispielsweise auch analysieren, welche Webseiten Sie häufiger zur eigenen Meinungsbildung heranziehen.
Auswertung anhand des mutmaßlichen Einwahlortes
Es ließe sich zumindest theoretisch auch der anhand der IP-Adresse grob zuordbare Ort auswerten, von dem aus die Facebook-Seite durch einen Nutzer aufgerufen wird. So könnte sich beispielsweise feststellen lassen, ob ich mein Facebook-Profil gerade in Rom, San Francisco oder Hamburg aufrufe.
Angabe eigener Interessen
Facebook-Nutzer können in ihrem Account andere Facebook-Seiten verlinken, deren Inhalt sie zu ihren persönlichen Interessen zählen (beispielsweise Facebook-Seiten von Sportvereinen, Musikern, politischen Parteien etc.).
Analyse durch Angaben in Facebook-Tools von Drittanbietern
Zahlreiche Drittanbieter stellen Facebook-Tools zur Verfügung, mit denen Sie weitere Angaben zu Ihrer Person hinterlegen können.
Einige Beispiele:
- Es gibt ein Tool, in dem Sie alle Orte hinterlegen können, die Sie einmal bereist haben
- Es gibt ein Tool, mit dem Sie Ihren IQ messen können
- Es gibt ein Tool zur Analyse Ihres optimalen Partners anhand Ihrer persönlichen Vorlieben, Neigungen und Interessen
Analyse anhand der hochgeladenen Fotos
Auf Facebook können Sie Fotos hochladen und mit Angaben zu darauf abgebildeten Personen, Ort und Zeitpunkt versehen. Es gibt zudem mittlerweile Software, die mit relativ hoher Genauigkeit Gesichtserkennung durchführen kann – also automatisiert Personen auf Bildern erkennt.
Funktion „Friend Finder“
Facebook bietet mit der Funktion „Friend Finder“ die Möglichkeit, das eigene Adressbuch (beispielsweise von Googlemail oder Outlook) mit Facebook abzugleichen. Sind die darin hinterlegten Kontakte Mitglieder auf Facebook, werden Sie als potentieller Freund vorgeschlagen.
Diese Funktion bietet die denktheoretische Möglichkeit, dass Facebook nicht nur die Daten jener Nutzer verwendet, die bereits Facebook-Nutzer sind, sondern auch die Daten jener Kontakte speichert, die noch nicht Nutzer von Facebook sind.
Zudem kann über den Vergleich der Adressbücher von verschiedenen Benutzern der Kontaktgrad unter den Nutzern festgestellt werden: so ist die Übereinstimmungen der Adressbücher im engen Freundeskreis in der Regel höher als mit weiter entfernen Bekannten.
Funktion „Freunde einladen“
Über die Funktion „Freunde einladen“ können Facebook-Nutzer Bekannte (unter Angabe von Namen und E-Mail-Adresse) zur Facebook Plattform einladen.
Verlinkung von Personen auf Fotos, die noch nicht Facebook-Nutzer sind
Facebook-Nutzer haben die Möglichkeit, auf Fotos auch Personen zu identifizieren, die noch nicht Nutzer von Facebook sind. Hierbei haben Sie auch die Möglichkeit, die E-Mail-Adresse der betroffenen Person anzugeben, um diese Person (bereits verlinkt mit dem Foto) zur Nutzung von Facebook einzuladen.
Anlegen von „Schattenprofilen“
Es kann sein, dass Facebook „Schattenprofile“ anhand der oben beschriebenen Angaben von Personen anlegt, die noch nicht Nutzer von Facebook sind. So wäre es technisch wie strategisch zumindest nachvollziehbar, wenn Facebook Daten von Nicht-Facebook-Nutzern (bspws. aus Einladungs-E-Mails, Verlinkung auf Fotos, Abgleich von Adressbüchern) „passiv“ im Hintergrund als „Schattenprofil“ speichern würde. Mir sind mehrere Fälle bekannt, wo sich Personen neu bei Facebook anmeldeten und die eigenen personenbezogenen Daten (Fotos, mögliche Freunde aus dem Bekanntenkreis etc.) bereits mit der eigenen E-Mail-Adresse verknüpft waren.
Verwendung des „Like“-Buttons auf Facebook
Mit dem Facebook-internen Like-Button („Gefällt mir“) kann von anderen Facebook-Nutzern hochgeladener Content mit einer eigenen Präferenz versehen werden.
Verwendung des „Like“-Buttons auf Drittseiten
Die in einem gesonderten Beitrag bereits beschriebene Funktion des „Like“ („Gefällt mir“) Knopfes auf Drittseiten eröffnet (auch ohne Klick auf den Knopf bei zugleich eingeloggtem Facebook-Account) meines Erachtens die zumindest technische Möglichkeit, dass das allgemeine Webseiten-Besucherverhalten im Internet dem eigenen Facebook-Account zugeordnet werden kann. Facebook kann mit anderen Worten (meines Erachtens) über den Like-Button verfolgen, welche Webseiten im Internet besucht werden. Zudem können dann bei einem Klick auf den Like-Button noch einzelne Webseiten mit einer benutzerbezogenen Präferenz bewertet werden.
Angaben von Freunden über Freunde
Es gibt diverse Tools von Drittanbietern, mittels derer Sie über andere Freunde ihres Freundeskreises Angaben hinterlassen können. So gibt es beispielsweise Fragetools, mit denen Sie ihre Freunde nach Beliebtheit bewerten oder Angaben über deren vermeintliche sexuelle Orientierung und politische Ausrichtung speichern können.
Unterscheidung von Freunden in Personengruppen
Facebook-Nutzer haben die Möglichkeit, ihre Freunde in Personengruppen (Familie, enge Freunde, Bekannte, Geschäftskontakte etc.) zu untergliedern.
Fazit
Ich möchte nochmal klarstellen, dass es mir nicht darum geht, Facebook in irgendeiner Weise negativ darzustellen oder von der Nutzung von Facebook abzuraten. Ziel des Beitrages ist, eine Versachlichung in der Diskussion dergestalt vorzunehmen, dass überhaupt einmal die Sachlage geklärt wird. Ich persönlich bin der Meinung, dass Facebook ein Faktum ist, welches einem weltweiten Nutzerbedürfnis (seit kurzem mehr als 500 Mio. Nutzer) nachkommt.
Es handelt sich hierbei nach meinem Verständnis um eine völlig neue Qualität der Sammlung und –verknüpfung von sozialen Daten, die gerade auf mittel- und langfristige Sicht völlig neue Auswirkungen auf unser gesellschaftliches Verhalten haben wird (versetzen Sie sich in die Lage eines 8-jährigen Schülers der beginnt, sein gesamtes jugendliches Sozialleben über Facebook zu organisieren). Die Antwort dürfte meines Erachtens nicht in nationaler Regulierung liegen; vielmehr sollten die neuen Schlagworte „Transparenz“ und „Kontrolle über die Nutzung der eigenen Daten durch Dritte“ lauten.
Autor:
Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska, externer DatenschutzbeauftragterTelefon: 089-5130 3920
E-Mail-Kontaktformular
E-Mail: email@iitr.de
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Datenschutzbeauftragter–Datenschutz: Übermittlung von Patientendaten an Hausarztverbände zu Abrechnungszwecken derzeit rechtswidrig?
Die Thematik begleitet die Datenschützer schon seit längerem: dürfen Hausärzte die Daten ihrer Patienten an die jeweiligen Hausarztverbände übermitteln, damit diese (unter Zuhilfenahme weiterer Dienstleister) die Abrechnungen über erbrachte Arztleistungen erstellen? Die Aufsichtsbehörde in Schleswig-Holstein zieht nun als erste Behörde die Bremsen und sagt: “Nein, nicht in dieser Form”. Lesen Sie weitere Details in unserem Artikel.
Hintergrund
Den Kassenärzten und kassenärztlichen Vereinigungen droht Streit mit den Datenschutz-Aufsichtsbehörden. Generell ist es bei den meisten Hausärzten in Deutschland üblich, dass diese die Arztleistungen nicht selbst abrechnen sondern die Patientendaten an die für sie zuständige hausärztliche Vereinigung übermitteln, die im Auftrag der Ärzte die Abrechnungsleistungen erbringen. Hierbei beauftragen die hausärztlichen Vereinigungen häufig Service-Unternehmen.
Entscheidung in Schleswig-Holstein: Untersagungsverfügung mit Zwangsgeldandrohung
Diese Praxis verstößt nach Ansicht der Datenschutz-Aufsichtsbehörde in Schleswig-Holstein gegen geltendes Datenschutzrecht. Die Aufsichtsbehörde hat nun eine Untersagungsverfügung mit Zwangsgeldandrohung erlassen und die sofortige Vollziehung angeordnet, wie in einer aktuellen Pressemitteilung zu lesen ist.
“Damit sind die in der HÄV SH (Anm.: “Hausärzteverband Schleswig-Holstein e. V.”) zusammengeschlossenen Hausärztinnen und Hausärzte nicht berechtigt, Abrechnungsdaten auf dem im Vertrag vorgesehenen elektronischen Weg zu übermitteln”, heißt es in der Meldung.
Zu der Begründung führt die Behörde aus: “An dem Rahmenvertrag, der das Verhältnis zwischen dem HÄV SH, Dienstleistern und den einzelnen Ärztinnen und Ärzten festlegt, sind Letztere überhaupt nicht beteiligt. Darin werden diese gezwungen, auf ihren Praxissystemen Software gemäß den Vorgaben des Hausärzteverbandes zu installieren, womit das Auftragsverhältnis geradezu auf den Kopf gestellt wird. Ihnen wird sogar vertraglich verboten, Kenntnis von wesentlichen Elementen der Software zu nehmen, so dass sie faktisch keine vollständige Kontrolle mehr über die Daten auf ihrem System hätten.
Damit würden sie nicht nur ihre Datenschutzpflichten verletzen, sondern auch ihre ärztliche Schweigepflicht. Ein Auftragsverhältnis ist rechtlich zudem dadurch ausgeschlossen, dass der Hausärzteverband, der ausschließlich im Interesse und nach Weisung der einzelnen Ärzte die Daten verarbeiten sollte, ein eigenes Interesse an diesen Daten hat.”
Übermittlung von Patientendaten an Dienstleister generell fragwürdig
Gerade in dem zuletzt zitierten Satz (“eigenes Interesse der kassenärztlichen Vereinigung an den Daten”) liegt meines Erachtens ein weiteres Problem: § 28 Abs. 6 BDSG sieht an sich nur wenige Ausnahmen für die Übermittlung von Patientendaten (so genannte “besondere Arten personenbezogener Daten”) ohne Einwilligung des Patienten vor. Diese Ausnahmen greifen nach meiner persönlichen Rechtsauffassung vorliegend aber nicht ein.
Rein praktisch dürfte – wenn man dieser Ansicht folgt – das derzeit praktizierte Abrechnungssystem in Deutschland damit nur zu halten sein, wenn man auf Einwilligungen der Patienten zurückgreift. Da Einwilligungen aber jederzeit widerruflich sein müssen, bliebe betroffenen Ärzten im Fall der Verweigerung oder des Widerrufs dieser Einwilligung nur die Möglichkeit, die Abrechnung der Arztleistung selbst vorzunehmen.
Fazit
Die Entscheidung der Aufsichtsbehörde in Schleswig-Holstein betrifft rein von der Sachlage her die Kassenärzte in ganz Deutschland. Generell besteht meiner Erfahrung nach gerade im Gesundheitsbereich ein hohes Defizit im Bereich des Datenschutzes. Die Entscheidung der Behörde selbst ist in der Sache völlig zutreffend – das Datenschutzrecht sieht schlicht keine Ausnahmen für diesen Fall vor. Langfristig bleiben zwei Alternativen: a) der Rückgriff auf Einwilligungen der Patienten als Lösungskonzept (mit großen Fragezeichen im Detail), oder b) die Schaffung eines eigenen Patienten-Datenschutzgesetzes, um der besonderen Komplexität und Sachlage des Themas gerecht zu werden.
Autor:
Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska, externer DatenschutzbeauftragterTelefon: 089-5130 3920
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CTRL–Wikileaks: Neues Kapitel der Mediengeschichte
Der Kollege Wolf Schmidt schreibt gerade an einem Text, von dem ich hier schon mal Teile poste.
Das hat es in der Geschichte der Medien noch nicht gegeben: Ein deutsches Magazin, eine englische und eine US-amerikanische Zeitung werten gemeinsam Tausende geheime Militärdokumente aus – zur Verfügung gestellt von einer Internetseite, die ein australischer Ex-Hacker gegründet hat. Als “Medienpartner” werden der Spiegel, der Guardian und die New York Times auf der Webpage der Whistleblowerplattform “Wikileaks” bezeichnet. Ein Begriff, den man sonst eher von Open-Air-Festivals oder Tennisturnieren kannte.
[...]
Auf den Onlineseiten der New York Times sind die wichtigsten der internen militärischen Meldungen aus Afghanistan nachzulesen, mit einer Kurzusammenfassung und einer Übersetzungen der zahlreichen Kürzel. Der Guardian hat eine interaktive Karte angelegt, in der die aus Sicht der englischen Zeitung 300 wichtigsten Ereignisse des “Kriegstagebuchs” eingezeichnet sind. Und eine weitere Karte, aus der hervorgeht, wann und wo zwischen 2004 und 2009 Sprengvorrichtungen, so genannte IEDs explodierten – insgesamt waren es 16.000.
Ein “Musterbeispiel” einer Zusammenarbeit mit den Medien sei das gewesen, sagte der Sprecher von Wikileaks, Daniel Schmitt der taz am Montag. “Wir haben das Material, aber nicht die Kapazitäten, es auszuwerten.” Vor mehreren Wochen sei man auf die drei Medien zugegangen, so Schmitt. Jetzt haben alle drei zeitgleich eine Analyse der Dokumente veröffentlicht.
Man habe Bedenken gehabt, dass die US-Regierung Druck ausüben könnte, die Veröffentlichung zu verhindern, sagte David Leigh, Chef der Investigativabteilung beim Guardian der taz. Doch die internationale Zusammenarbeit habe gezeigt: “Wir sind unverwundbar.”
[...]
Für Wikileaks ist die Veröffentlichung des “Kriegstagebuchs” zeitgleich ein Befreiungsschlag. Denn nach drei Jahren, in denen die Plattform ein brisantes Dokument nach dem anderen auf den Markt warf – ein geheimes Guantanamo-Handbuch etwa oder Interna zum isländischen Bankenskandal – mussten die Macher im Juni damit umgehen, dass erstmals eine ihrer Quellen enttarnt wurde:
Danach folgen unverständliche Textbausteine, welche der Kollege Schmidt wohl noch sortieren muss. Tarik Ahmia hat einen Text für taz.de geschrieben, der wiederum in einen großen Text auf der Aufschlagseite des Ressorts taz2/medien mit eingearbeitet wird. Darin geht es um Kritik an Wikileaks und wie die Macher dieser begegnen.
ValiDOM's Welt–Sind alle Parteimitglieder auch Politiker?
Anna List–Hey Baby - Ego-Shooter der anderen Art
Ich bin keine Spiele-Expertin und gebe gern zu, dass ich spielen per Computer noch nie mochte. Meine Abneigung (emotional, nicht rational) gegenüber blutrünstigen Spielen brachte mir bei einer CCC-Konferenz schon die freundliche Empfehlung eines Nerds, doch mal eine Therapie zu machen. Das hat mich nicht aufgeschlossener werden lassen.
"Hey Baby" wirkt auf den ersten Blick wie ein schlecht gemachter Ego-Shooter für die stereotype männerhassende Emanze. Die Spielfigur läuft durch Straßen, wird auf unterschiedliche Weise von Männern angesprochen und hat die Auswahl, sie entweder über den Haufen zu schießen oder mit pinken Herzen zu überschütten.
Hey Baby kann online gespielt und auch, mit zusätzlichen Features (Crazy action! More enemies! More blood!), bestellt werden.
Seth Schiesel, einer der Spiele-Reviewer der New York Times, hat es ausprobiert und ist zu interessanten Ergebnissen gekommen. Auch sein erster Eindruck war: das wurde zum Ausleben von Rachegefühlen entwickelt, die nach ständiger Anmache auf der Straße bei Frauen entstehen. Nach ein paar Stunden (!) hatte er seine Meinung geändert und glaubt inzwischen, dass das Spiel eigentlich für Männer gemacht wurde. Die nämlich in der Regel die Erfahrung von Frauen auf der Straße schlecht nachempfinden können.
Im Spiel ist die Auflösung der Situation, dass ein Fremder auf der Straße Komplimente murmelt, ihn zu erschießen. Andernfalls kommt er wieder und wieder und wieder. Und das ist für Schiesel die Schlüssel-Situation. Irgendwann fragte er sich: was soll ich denn sonst machen? Und genauso geht es ja Frauen auf der Straße jeden Tag (ohne dass geschossen wird: danke für den Hinweis. Das war doch missverständlich).
Nina Funnell liefert in ihrem Artikel über das Spiel in The Age Hintergrund zum unterschiedlichen Wahrnehmung von Anmache und sexualisierter Bedrohung auf der Straße. In einem Programm speziell für Football-Spieler (sind die stärker betroffen?) schreiben Männer und Frauen getrennt voneinander auf, was sie tun, um sexuelle Belästigung zu vermeiden. Resultat: die Männer tun nichts. Die Frauen schreiben und schreiben und schreiben. Die Männer realisieren, wie groß das Problem ist. Die Frauen realisieren, wie stark sie das Problem verinnerlicht haben.
Die Kommentare unter ihrem Artikel sind ähnlich wenig niveauvoll wie zuweilen hier (und anderswo) bei feministischen Artikeln.
Ich habe kurz überlegt, ob ich mir das wieder geben will. Seid so gut und denkt kurz nach, ob Ihr der Welt nochmal demonstrieren müsst, wie langweilig antifeministische Reflexe sind.
Datenschutz ist Bürgerrecht–So schön kann Demokratie sein: GRÜNE ermöglichen Mitwirkung an Gesetzesentwurf zum Arbeitnehmerdatenschutz
Seit den 1980er Jahren wird eine Einführung von beschäftigungsspezifischen Datenschutzbestimmungen diskutiert. Nach den jüngsten Skandalen erscheint dies notwendiger denn je, denken wir nur an die Überwachungsmethoden etablierter deutscher Unternehmen wie des Lebensmitteldiscounters Lidl, der Deutschen Telekom oder der Deutschen Bahn.
Surveillance Studies–Kameras: Wildwuchs, Diskurs: Stillstand
SPIEGEL Online hat einen Artikel über Videoüberwachung in Berlin: Kameras außer Kontrolle. Viele Neues steht nicht drin: Keine “Kriminalschwerpunkte” im Berliner ASOG, Zahl der Kameras seit Jahren steigend, keine zentrale Meldepflicht, die meisten Kameras ohne Hinweise, viele Kamerasignale unverschlüsselt, also “anzapfbar”, kaum präventive oder repressive Wirkung des Einsatzes, keine Evaluationen, die Politik gibt sich dennoch überzeugt, usw.
Am Ende steht: “Kameras sind kein Allheilmittel.” Den Satz hat man schon zu oft gehört, als dass er noch sinnvoll wäre. Die Technik entwickelt sich weiter, die Kameras breiten sich aus, aber der Diskurs darüber scheint stehen zu bleiben – man sagt oder schreibt halt, was man immer sagt oder schreibt. Warum ist das so?
Schlimmer noch: Zugleich setzt der SPIEGEL einen Link von einem scheinbar “kritischen” Artikel auf einen Hintergrundartikel eines Vertreters des thüringischen Innenministeriums, der munter Klischees und Mythen weiter verbeiten darf, u.a den so beliebten wie falschen Zusammenhang zwischen “Kriminalität”, “Vandalismus”, “sozialen Randgruppen”, der “Verwahrlosung öffentlicher Orte” und dem berühmten “Sicherheitsgefühl der Bevölkerung”. Oder, dass ausgerechnet die Pilotprojekte in Brandenburg als Beweis für die Nützlichkeit von Überwachung gelten dürfen, dabei wurde sie teilweise sogar wgene Erfolgslosigkeit wieder eingestellt. Oder dass sich mit Hilfe von Videoaufzeichnungen “rasch Geschehensabläufe rekonstruieren und Tatverdächtige identifizieren” lassen usw., bla bla bla…
Update: SPIEGEL Online legt mit einem (ähnlich lieblos recherchierten) Artikel über CCTV in London nach: Big Brother sieht sich satt.
Surveillance Studies–Urteil: Videoüberwachung zum Teil unzulässig
Ein Gericht in Hamburg hat entschieden, dass Videoüberwachung nur in eingeschränktem Maß (ndr.de) zulässig ist. Ob das hier nur ein besonderer Fall einer Anwohnerin ist oder das Urteil darüber hinaus Wirkung haben wird, wird sich zeigen. Da aber klar ist, dass Videoüberwachung im öffentlichen Raum vor allem eine politische Maßnahme ist, die nicht unbedingt so wirkt, wie verkauft, können wir davon ausgehen, dass auch weiterhin auf das Mittel zur Bekämpfung von allem Möglichen gesetzt wird.
Datenschutzbeauftragter–USA-Datenschutz nach Safe Harbor: Änderungen nach Entscheidung der Aufsichtsbehörden
Der so genannte „Düsseldorfer Kreis“ hat im April diesen Jahres eine Entscheidung hinsichtlich der Zulässigkeit von Datentransfers von Deutschland in die USA an jene Unternehmen getroffen, die den „Safe-Harbor-Prinzipien“ beigetreten sind. Welche Auswirkungen diese Entscheidung für die Datentransferpraxis hat, soll in diesem Aufsatz erläutert werden.
Was ist der „Düsseldorfer Kreis“?
Der Düsseldorfer Kreis ist der Zusammenschluss der Datenschutz-Aufsichtsbehörden im Unternehmens-Bereich (so genannte „nicht-öffentliche Stellen“). Am 29. April 2010 hat der Düsseldorfer Kreis einen Beschluss hinsichtlich des Datentransfers im Rahmen des Safe-Harbor Abkommens überlassen. Der Düsseldorfer Kreis hat in dem Beschluss unter anderem verschärfte Richtlinien erlassen, die den Unternehmen weitere Pflichten bei Datentransfers an Safe-Harbor zertifizierte US-Unternehmen auferlegen.
Was gilt grundsätzlich beim Export von Daten aus Deutschland heraus?
Gemäß § 4b, c des Bundesdatenschutzgesetzes ist eine Datenübermittlung von deutschen Unternehmen an Unternehmen im Ausland solange unbedenklich, solange sich diese Unternehmen in der Europäischen Union oder im Europäischen Wirtschaftsraum (Norwegen, Island und Liechtenstein) befinden. Sollen die Daten an ein Unternehmen in einem anderen Land übertragen werden, muss gesondert geprüft werden ob die Stelle, welche die Daten erhalten soll, ein angemessenes Datenschutz-Schutzniveau aufweist (hierzu können beispielsweise im Einzelfall so genannte „EU-Standardvertragsklauseln“ oder konzernweite verbindliche Datenschutz-Regeln verwendet werden).
Angemessenes Schutzniveau für manche Länder von EU-Kommission bestimmt
Die EU-Kommission hat für die Länder Kanada, Argentinien, Schweiz, Guernsey und Isle of Man bereits das angemessene Datenschutz-Schutzniveau nach der dortigen Gesetzeslage für das ganze Land bestimmt. Soll in ein anderes Land übertragen werden, dass von der EU-Kommission nicht offiziell anerkannt wurde, muss das angemessene Schutzniveau für den Einzelfall festgestellt werden.
Sonderfall USA
Aufgrund der engen Handelsbeziehungen mit den Vereinigten Staaten wurde seitens der EU eine Sonderlösung bestimmt, obwohl gerade für die USA ein angemessenes Datenschutz-Schutzniveau durch die EU-Kommission nicht festgestellt wurde. Nach dem so genannten „Safe-Harbor-Abkommen“ ist es Unternehmen in den USA möglich, sich bei einer US-Behörde als „Unternehmen mit angemessenem Datenschutzniveau“ zertifizieren zu lassen. Die Unternehmen müssen hierbei dem „Safe-Harbor-Abkommen“ beitreten und sich den darin festgelegten Regeln zum Umgang mit personenbezogenen Daten formal unterwerfen. Der deutsche Datenexporteur darf dann Daten an dieses US-Unternehmen übermitteln (dies natürlich nur, wenn die Übermittlung auch im Übrigen datenschutzrechtlich zulässig ist).
Was galt bisher?
Bisher galt für deutsche Datenexporteure folgende Rechtslage: wenn an ein Unternehmen in den USA, das dem Safe-Harbor-Abkommen beigetreten war, Daten übermittelt werden sollten, war der Datentransfer nach § 4b, c des Bundesdatenschutzgesetzes grundsätzlich gestattet, so dass der deutsche Datenexporteur keine Sanktionen zu befürchten hatte. Durch das Safe Harbor Abkommen konnte ohne die Vereinbarung von EU-Standardvertragsklauseln oder Datenschutz-Unternehmensrichtlinien Daten übertragen werden. Auch für die Unternehmen in den USA war diese Lösung leicht: Dem Safe Harbor Abkommen beizutreten ist nur ein einmaliger Akt, der dann auf alle gewünschten Datenimporte in die USA durch das Unternehmen angewandt werden konnte.
Safe Harbor unter Beschuss
Die zehnjährige Praxis des Safe-Harbor-Abkommens zeigte jedoch aus Sicht der deutschen Datenschutz-Aufsichtsbehörden enorme Datenschutzdefizite. Insbesondere findet praktisch keine Aufsicht oder Kontrolle der Einhaltung der Safe-Harbor Bestimmungen durch die öffentliche Seite statt. Eine Studie hat Ende 2008 größere Defizite aufgedeckt und dokumentiert.
Insbesondere wurde festgestellt, dass viele Unternehmen angeben, Safe Harbor zertifiziert zu sein, ohne tatsächlich beigetreten zu sein. Daneben wurden auch die Mindestbestimmungen des Abkommens weitgehend nicht eingehalten. Auch wurde festgestellt, dass in zehn Jahren nur ein einziger Fall überhaupt von einem Gericht überprüft wurde. Faktisch war damit ein angemessenes Datenschutz-Schutzniveau gerade nicht gewährleistet.
Was ändert sich nun?
Nach dem Beschluss des Düsseldorfer Kreises müssen deutsche Unternehmen, die Daten an US-Unternehmen übermitteln, nun auch Folgendes beachten: Sollen Daten aus Deutschland in die USA exportiert werden, so sind die datenexportierenden Stellen auch dann, wenn das Daten empfangende US-Unternehmen dem Safe Harbor Abkommen beigetreten ist, zu einer aktiven Überprüfung der Einhaltung der datenschutzrechtlichen Mindeststandards verpflichtet.
Der Düsseldorfer Kreis nennt in seinem Beschluss auch, was er unter einer aktiven Überprüfung versteht:
1. Schriftlicher Nachweis über Beitritt zum Abkommen muss vorgelegt werden
Zum einen muss dem deutschen Datenexporteur ein schriftlicher Nachweis über die Tatsache vorgelegt werden, dass dem Safe-Harbor-Abkommen tatsächlich beigetreten wurde. Dieser Nachweis darf nicht älter als sieben Jahre sein und muss die wesentlichen Verpflichtungen des Safe Harbor Abkommens enthalten. Der Erhalt dieser Bescheinigung sollte sorgfältig dokumentiert werden, da die verantwortliche Stelle auf Anforderung der Datenschutzbehörden verpflichtet ist, dieses vorzulegen.
2. Nachweis über Einhaltung der Informationspflichten muss eingeholt werden
Daneben muss der deutsche Datenexporteur sich von dem potentiellen Datenempfänger auch nachweisen lassen, dass dieser seine Informationspflichten gegenüber den Betroffenen wahrnimmt, welche im Safe Harbor Abkommen selbst festgelegt werden.
Informationspflichten nach Safe Harbor
Nach diesen muss das Unternehmen die betroffenen Datensubjekte darüber informieren, zu welchem Zweck Daten erhoben werden, wie diese die Organisation bei eventuellen Nachfragen oder Beschwerden kontaktieren können, an welche Kategorien von Dritten die Daten weitergegeben werden und welche Mittel den Privatpersonen zur Verfügung gestellt werden, damit diese die Verwendung und Weitergabe der Daten einschränken können.
Auch der Nachweis, dass dies geschehen ist, muss die verantwortliche Stelle der Aufsichtsbehörde vorlegen können.
3. Verstoß gegen Safe Harbor soll der Aufsichtsbehörde angezeigt werden
Der Düsseldorfer Kreis schlägt daneben vor, einen Verstoß gegen die Safe Harbor Voraussetzungen der Aufsichtsbehörde direkt anzuzeigen. Eine Verpflichtung der Praxis kann sich dem Beschluss jedoch nicht entnehmen lassen.
Bußgelder drohen nun vermehrt auch für den deutschen Datenexporteur
Mit dem Beschluss der Aufsichtsbehörde werden dessen Empfehlungen zu faktischen Voraussetzungen für den Datentransfer in die USA. Bei Verstößen gegen das Bundesdatenschutzgesetz können Bußgelder bis zu 300.000,- Euro drohen, daneben können darüber hinaus gehende Gewinne abgeschöpft und Schadensersatzklagen erhoben werden. Das Haftungsrisiko ist damit relativ hoch.
Empfehlungen für die Praxis
Die oben angegebenen Forderungen des Düsseldorfer Kreises sollten unbedingt beachtet werden. Die Datenschutz-Aufsichtsbehörden auf Länderebene orientieren sich im Regelfall sehr stark an der Meinung des Gremiums.
Datenschutz nicht nur formal sondern auch tatsächlich gewährleisten
Um den sicheren Datenschutzstandard nicht nur formal sondern auch tatsächlich zu gewährleisten empfehlen wir den Unternehmen, noch zusätzlich datenschutzfördernde Maßnahmen zu ergreifen, beispielsweise durch die Vereinbarung von Vertragsstrafen zur Absicherung von Imageverlust durch negative Presseberichterstattung bei „Datenschutzskandalen“ (hierbei lässt sich die exakte Höhe des Schadens häufig schwer nachweisen).
Fazit
Deutsche Unternehmen, die an US-Unternehmen mit Safe Harbor Zertifizierung personenbezogene Daten exportieren, müssen nun die im Artikel beschriebenen erweiterten Regelungen beachten (Schriftlicher Nachweis über Safe Harbor Beitritt, Nachweis über Einhaltung der Informationspflichten, ggfs. Hinweispflichten gegenüber der Aufsichtsbehörde etc.).
Autoren:
Rechtsanwalt Dr. Sebastian Kraska, externer Datenschutzbeauftragter
Rechtsassessorin Alma Lena Fritz, externe DatenschutzbeauftragteTelefon: 089-5130 3920
E-Mail: email@iitr.de
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